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Stichwort English Beschreibung
Dichtheitsprüfung / Abwasserrohre leak test for sewage pipes Bundesweite Rechtslage: In § 60 der Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31.07.2009 ist vorgeschrieben, dass Abwasseranlagen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden dürfen. Entsprechen Abwasseranlagen nicht diesen Anforderungen, müssen innerhalb angemessener Fristen geeignete Maßnahmen durchgeführt werden. Die anerkannten Regeln der Technik sind in den Normen DIN 1986 Teil 30 und EN 1610 niedergelegt. Nach der bis Februar 2012 gültigen Version der DIN 1986 Teil 30 musste bei Grundstücksentwässerungsanlagen, in denen häusliches Abwasser oder Mischwasser abgeleitet wird, eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden, und zwar

  • bei wesentlichen baulichen Veränderungen und / oder Sanierungen bzw. Totalumbau des Gebäudes (über 50 Prozent) im Zuge der Baumaßnahme,
  • wenn bei Anlagen wegen An- oder Umbauten nur Teilstrecken der Entwässerungsanlage betroffen sind (unter 50 Prozent) im Zuge der Baumaßnahme,
  • sonst alle Hausentwässerungen bis 31.12.2015.


Im Februar 2012 erschien eine Neufassung der DIN 1986-30. Einige Änderungen:

  • Die Frist für die Erstprüfung vorhandener Grundleitungen (also Leitungen auf dem Privatgrundstück) bis zum 31.12.2015 wurde gestrichen, und es wurde stattdessen eine Zeitspannenreglung eingeführt, die sich am Abnutzungsvorrat von Abwasserleitungen und -schächten ausrichtet. Diese Zeitspannenregelung berücksichtigt die bei Neuanlagen durchgeführte Dichtheitsprüfung durch eine gegenüber Altanlagen verlängerte Zeitspanne.
  • Die Anlässe und Zeitspannen der wiederkehrenden Dichtheitsprüfungen von Grundleitungen wurden denen für häusliches und gewerbliches Abwasser nach einer Abwasserbehandlungsanlage gleichgestellt.


In den einzelnen Bundesländern kann die Dichtheitsprüfung unterschiedlich geregelt sein.

Beispiel: § 61a des Landeswassergesetzes von Nordrhein-Westfalen schreibt eine Dichtheitsprüfung für Abwasserkanäle (alle Schächte und Rohre) vor, die von allen Hauseigentümern durchgeführt werden muss – bei Neubauten generell und bei bestehenden Gebäuden bis zum Stichtag 31.12.2015. Die Dichtheitsprüfung ist in Abständen von höchstens 20 Jahren zu wiederholen. Die Gemeinden können abweichende Termine für die erste Prüfung festlegen. Die Gemeinden sind dazu verpflichtet, die Grundstückseigentümer über die Durchführung der Dichtheitsprüfung zu unterrichten und zu beraten.

Im Oktober 2011 wurde durch Erlass des Umweltministeriums in NRW jedoch den Gemeinden erlaubt, die Frist für die erstmalige Dichtheitsprüfung ausnahmsweise von 2015 auf 2023 zu verlängern. Die konkrete rechtliche Situation kann also in jeder Gemeinde unterschiedlich sein. Grundsätzlich ist dem Erlass zufolge in NRW eine Kamera-Prüfung der Rohre ausreichend, wodurch Kosten gespart und mögliche Schäden durch Druckluftprüfungen an den Rohrleitungen vermieden werden.

Hauseigentümer sollten sich genau über die jeweiligen aktuellen Regelungen in ihrem Bundesland und ihrer Gemeinde erkundigen. Die Nichtdurchführung der Dichtheitsprüfung kann eine bußgeldpflichtige Ordnungswidrigkeit darstellen. Meist ist die Prüfung nach einer gewissen Zeitspanne (oft: 20 Jahre) zu wiederholen.

Nach Abschnitt 10 der geänderten DIN 1986-30 muss zur Vorbereitung der Dichtheitsprüfung in der Regel eine optische Zustandserfassung durchgeführt werden. Dabei sollten die Entwässerungspläne des Grundstücks berücksichtigt werden. Sind diese nicht mehr aktuell, sind sie mit Hilfe einer Kamera-Befahrung der Kanäle zu aktualisieren. Existieren für das Grundstück keine Entwässerungspläne, sind diese neu anzufertigen. Die Pläne können mit Hilfe moderner Kameratechnik während der optischen Inspektion erstellt werden. Für die Prüfung ist meist eine Kamerabefahrung der Rohre ausreichend. Dafür ist zunächst eine Rohrreinigung erforderlich, da man ohne diese auf dem Monitor der Kamera nichts sieht. Es kann auch ein aussagekräftigerer Drucktest mit Wasser oder Luftdruck durchgeführt werden.

Der Prüfungsnachweis muss aufbewahrt werden. Für gewerbliche Abwasseranlagen gelten Sonderregeln (umgehende Überprüfung). In Wasserschutzgebieten war die Prüfung bereits bis Ende 2009 durchzuführen. Hier gelten abweichende Wiederholungsabstände (meist fünf Jahre).

Eine Dichtheitsprüfung ist auch generell z. B. vor dem Kauf eines älteren Hauses zu empfehlen. Durch Defekte an den Abwasserrohren können später erhebliche Kosten entstehen. Ein undichtes Rohr kann nicht nur die Durchfeuchtung der Haus- bzw. Kellerwände verursachen, sondern auch zur Unterspülung der Rohrleitung und damit zu einem unterirdischen Rohrbruch führen. Viele Wohngebäudeversicherungen versichern Schäden durch Bruch von Abwasserrohren auf dem Grundstück nicht mehr bzw. nur noch gegen spezielle Vereinbarung und Aufpreis sowie bei Vereinbarung diverser Ausschlüsse z. B. Schäden durch Baumwurzeln, Bauarbeiten, Höhenversatz der Rohrstücke usw.

In Anbetracht der erheblichen Anzahl zu erwartender Aufträge im Bereich der Kanalüberprüfung und -Sanierung beschäftigt sich eine Vielzahl unseriöser Unternehmen mit diesem Tätigkeitsbereich. Diese kommen meist direkt an die Haustür und geben sich teilweise als Mitarbeiter von Wasserversorgungsunternehmen oder Behörden aus. Möglicherweise werden dann überteuerte Überprüfungen angeboten, bei denen angebliche Schäden gefunden werden, für deren Behebung Fantasiepreise verlangt werden. Derartige Arbeiten dürfen nur von zugelassenen Unternehmen durchgeführt werden. In vielen Fällen können Hauseigentümer Listen mit zertifizierten Betrieben bei der für die Abwasserentsorgung zuständigen Behörde erhalten. Aufträge sollten nicht übereilt erteilt werden; ein Preisvergleich ist immer zu empfehlen. Günstige Preise können möglicherweise auch ausgehandelt werden, wenn sich mehrere Nachbarn bei der Auftragsvergabe zusammentun. Generell ist es empfehlenswert, niedergelassene Betriebe aus der Region zu beauftragen. Einträge in Firmen- oder Telefonverzeichnissen sollten daraufhin überprüft werden, ob der Betrieb tatsächlich unter einer Adresse vor Ort existiert. Eine Dichtheitsprüfung kostet bei einem seriösen Anbieter ca. 300 bis 500 Euro (Einfamilienhaus mit herkömmlichem Anschluss, ca. 6 bis 7 m Rohrleitung).